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Norbert Janz

    Ökonometrische Panelanalysen des Investitionsverhaltens deutscher Aktiengesellschaften
    Fälle und Lösungen zum Versammlungsrecht
    Das Weisungsrecht nach Art. 85 Abs. 3 GG
    Handbuch Versammlungsrecht
    • Handbuch Versammlungsrecht

      Versammlungsfreiheit, Eingriffsbefugnisse, Rechtsschutz

      Zum WerkDas Versammlungsrecht regelt die Durchführung und das Verbot öffentlicher Versammlungen.Im Zuge der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz vom Bund auf die Länder übergegangen.Solange und soweit ein Land hiervon keinen Gebrauch gemacht hat, gilt das Versammlungsgesetz des Bundes fort. Bislang haben die Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg eigene Versammlungsgesetze erlassen.Das Werk beinhaltet eine systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen im Grundgesetz und der Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit im Versammlungsgesetz des Bundes und der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg.Die versammlungsrechtlichen Pflichten, Verbote und die behördlichen Befugnisse, insbesondere zur Auflösung werden ebenso dargestellt wie das Versammlungsstrafrecht.Ausführungen zum gerichtlichen Rechtschutz runden das Werk ab.Vorteile auf einen Blickklar gegliederte Darstellungmit Ausführungen zu den Gewährleistungen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Menschenrechtskonventionumfassende Auswertung der aktuellen RechtsprechungZielgruppeFür Juristinnen und Juristen in den Innenministerien des Bundes und der Länder, in den Polizeipräsidien und Sicherheitsbehörden, in der Justiz sowie für spezialisierte Rechtsanwaltschaft.

      Handbuch Versammlungsrecht
    • Der Autor analysiert das Verhältnis von Bund und Ländern in der Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG, wobei die innerstaatliche Verwaltungshaftung aus der Weisungserteilung im Fokus steht. Die Monographie trägt zur Klärung föderaler Grundprobleme in Deutschland bei. Nach einer kurzen historischen Betrachtung wird der Verwaltungstypus der Bundesauftragsverwaltung dargestellt. Es folgt eine umfassende Untersuchung des Weisungsrechts nach Art. 85 Abs. 3 GG, wobei die Schranken für die Ausübung dieses Ingerenzmittels des Bundes detailliert ausgelotet werden. Ein zentrales Problem ist die Bund-Länder-Haftung, wobei zunächst die relevanten Anspruchsgrundlagen erörtert werden. Es zeigt sich, dass einzig Art. 104 a Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GG anwendbar ist. Die Voraussetzungen dieser Verwaltungshaftungsbestimmung werden präzise herausgearbeitet. Der Verfasser wendet den ermittelten Haftungsmaßstab speziell auf Fallkonstellationen an, in denen der Bund oder ein Land als Geschädigter auftritt. Fragen des Rechtsschutzes runden die Arbeit ab. Insgesamt erweist sich die Regelung des Art. 104 a Abs. 5 Satz 1, 2. Halbsatz GG als haftungsrechtlicher rocher de bronze, der in weisungsgeprägten Verwaltungshaftungsfällen eine föderale Lastensymmetrie gegen unangemessene Haftungsverteilungen fördert.

      Das Weisungsrecht nach Art. 85 Abs. 3 GG