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Bernd Waas

    13 décembre 1960
    Drittwirkungen der Friedenspflicht
    Modell Holland - Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande
    Mitbestimmung des Betriebsrats in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
    Geschlechterquoten für die Besetzung der Leitungsgremien von Unternehmen
    Betriebsrat und Arbeitszeit
    Crowdwork - a comparative law perspective
    • Crowdwork – eine Studie in englischer Sprache As the world becomes increasingly digitalized, we are confronted with new, often disruptive, business models also leading to new forms of labour. One feature of this development is the dual phenomenon of crowdsourcing and crowdworking, which spans the whole value-chain of the economy and represents a global labour market. The working conditions in this sector cannot be ignored, because they have a great impact on the situation of established employees, on the competition between crowdworkers, and on the sustainability of the systems of social security. Although it is too soon to give a final assessment of this emerging workplace, we can be sure it will have a significant influence on the labour market, including (labour) law institutions. Against this background the HSI decided to have a closer look at the factual and legal developments crowdsourcing has brought about in three major legal landscapes. We are very happy and grateful to have found three high-ranking legal experts to fulfill this task. The findings in this study can be seen as a preliminary evaluation of the dynamic and erratic developments in the »platform economy«. Crowdworkers work under very different arrangements, and each case presents a slightly different employment picture, some crowdworkers perhaps amounting to employees, others more like selfemployed contractors (and others somewhere in between). But because few crowdworkers currently enjoy social protections, this study also offers a broad variety of legislative options that could work to address such shortcomings within several legal systems.

      Crowdwork - a comparative law perspective
    • Ziel der Arbeit ist es näher zu beleuchten, in welcher Weise der Gesetzgeber in den Niederlanden die Ziele »Schutz des Arbeitnehmers« und »Gewährleistung der notwendigen Flexibilität« ins Gleichgewicht gebracht hat. Zu diesem Zweck werden ausgewählte Bereiche des Individualarbeitsrechts (insbes. Arbeitnehmerbegriff, sog. atypische Arbeits-verhältnisse, Kündigungsschutz, Arbeitszeitrecht, Betriebsübergang) und Kollektivarbeitsrechts (insbes. Mitbestimmung und Tarifvertragsrecht) untersucht. Aufbauend auf einer Darstellung der Grundzüge des niederländischen Arbeitsrechts wird insbesondere auf das vor einigen Jahren in Kraft getretene Gesetz über Flexibilität und Sicherheit näher eingegangen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor sodann »Bausteine« einer »Flexicurity«. Diese »Bausteine« können, so lautet die zentrale These der Arbeit, auch Anstöße für eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts liefern. Das Werk wendet sich an Arbeitsrechtlicher aus Wissenschaft und Praxis, aber auch an politisch Verantwortliche. Der Autor ist Privatdozent an der FernUniversität Hagen und durch zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen, ausländischen und europäischen Arbeitsrecht hervorgetreten.

      Modell Holland - Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande
    • Die Friedenspflicht ist eine zentrale Verpflichtung im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Sie hat Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die an den Tarifvertrag gebunden sind. Diese Untersuchung beleuchtet die Begründung und den Inhalt dieser Wirkungen, insbesondere die Herausforderungen bei der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Angesichts der kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen gewinnt der Firmentarifvertrag zunehmend an wissenschaftlichem und praktischem Interesse. Ziel der Untersuchung ist es, die Drittwirkungen der Friedenspflicht zu bestimmen und klare Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen zu treffen. Ein zentraler Punkt ist die rechtliche Grundlage der Friedenspflicht, insbesondere wenn entsprechende Vereinbarungen fehlen. Es wird aufgezeigt, dass die Friedenspflicht auf einer Wertung des objektiven Rechts basiert. Daraus ergibt sich eine genauere Bestimmung der Reichweite der Friedenspflicht für Verbandsmitglieder. Hinsichtlich der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft durch den Tarifvertrag eingeschränkt ist.

      Drittwirkungen der Friedenspflicht
    • Die sog. Tarifkonkurrenz, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge in einem Arbeitsverhältnis, zählt zu den dogmatisch schwierigsten Fragen des Tarifrechts. Zugleich nimmt die praktische Bedeutung der Frage angesichts neuer Unternehmens- und Betriebsstrukturen beständig zu. Dasselbe gilt für die sog. Tarifpluralität, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge im Betrieb. Der Verfasser setzt sich zunächst mit den bisherigen Lösungen des Problems der Tarifkonkurrenz und insbesondere mit dem vom BAG vertretenen sog. Spezialitätsgrundsatz kritisch auseinander und entwickelt einen überzeugenden Lösungsansatz. Im Vordergrund des 2. Teils steht der sog. Grundsatz der Tarifeinheit, mit dem das BAG das Problem der Tarifpluralität zu bewältigen versucht. Dieser Grundsatz wird ebenfalls kritisch beleuchtet und nach einer eingehenden Untersuchung verworfen. Die Arbeit wendet sich insbesondere auch an Praktiker, die – etwa im Zuge beratender Tätigkeit bei Unternehmensumstrukturierungen – mit den behandelten Fragen befaßt sind. Der Autor ist Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.

      Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität