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Bernd Waas

    13 décembre 1960
    Drittwirkungen der Friedenspflicht
    Modell Holland - Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande
    Mitbestimmung des Betriebsrats in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb
    Geschlechterquoten für die Besetzung der Leitungsgremien von Unternehmen
    Betriebsrat und Arbeitszeit
    Crowdwork - a comparative law perspective
    • As the world becomes more digitalized, new business models and forms of labor are emerging, particularly through crowdsourcing and crowdworking, which encompass a global labor market. The working conditions in this sector significantly impact established employees, competition among crowdworkers, and the sustainability of social security systems. While it is premature to provide a final assessment of this evolving workplace, it is evident that it will influence the labor market and legal institutions. In response, the HSI has examined the factual and legal developments brought about by crowdsourcing in three major legal landscapes, enlisting three esteemed legal experts for this task. The findings of this study serve as a preliminary evaluation of the dynamic changes within the platform economy. Crowdworkers operate under various arrangements, leading to diverse employment scenarios—some resembling employees, others self-employed contractors, and many falling in between. However, most crowdworkers lack social protections. This study presents a range of legislative options that could help address these gaps across different legal systems, highlighting the need for improved protections for this emerging workforce.

      Crowdwork - a comparative law perspective
    • Ziel der Arbeit ist es näher zu beleuchten, in welcher Weise der Gesetzgeber in den Niederlanden die Ziele »Schutz des Arbeitnehmers« und »Gewährleistung der notwendigen Flexibilität« ins Gleichgewicht gebracht hat. Zu diesem Zweck werden ausgewählte Bereiche des Individualarbeitsrechts (insbes. Arbeitnehmerbegriff, sog. atypische Arbeits-verhältnisse, Kündigungsschutz, Arbeitszeitrecht, Betriebsübergang) und Kollektivarbeitsrechts (insbes. Mitbestimmung und Tarifvertragsrecht) untersucht. Aufbauend auf einer Darstellung der Grundzüge des niederländischen Arbeitsrechts wird insbesondere auf das vor einigen Jahren in Kraft getretene Gesetz über Flexibilität und Sicherheit näher eingegangen. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor sodann »Bausteine« einer »Flexicurity«. Diese »Bausteine« können, so lautet die zentrale These der Arbeit, auch Anstöße für eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitsrechts liefern. Das Werk wendet sich an Arbeitsrechtlicher aus Wissenschaft und Praxis, aber auch an politisch Verantwortliche. Der Autor ist Privatdozent an der FernUniversität Hagen und durch zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen, ausländischen und europäischen Arbeitsrecht hervorgetreten.

      Modell Holland - Flexibilität und Sicherheit im Arbeitsrecht der Niederlande
    • Die Friedenspflicht ist eine zentrale Verpflichtung im Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Sie hat Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die an den Tarifvertrag gebunden sind. Diese Untersuchung beleuchtet die Begründung und den Inhalt dieser Wirkungen, insbesondere die Herausforderungen bei der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Angesichts der kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen gewinnt der Firmentarifvertrag zunehmend an wissenschaftlichem und praktischem Interesse. Ziel der Untersuchung ist es, die Drittwirkungen der Friedenspflicht zu bestimmen und klare Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen zu treffen. Ein zentraler Punkt ist die rechtliche Grundlage der Friedenspflicht, insbesondere wenn entsprechende Vereinbarungen fehlen. Es wird aufgezeigt, dass die Friedenspflicht auf einer Wertung des objektiven Rechts basiert. Daraus ergibt sich eine genauere Bestimmung der Reichweite der Friedenspflicht für Verbandsmitglieder. Hinsichtlich der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft durch den Tarifvertrag eingeschränkt ist.

      Drittwirkungen der Friedenspflicht
    • Die sog. Tarifkonkurrenz, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge in einem Arbeitsverhältnis, zählt zu den dogmatisch schwierigsten Fragen des Tarifrechts. Zugleich nimmt die praktische Bedeutung der Frage angesichts neuer Unternehmens- und Betriebsstrukturen beständig zu. Dasselbe gilt für die sog. Tarifpluralität, das Aufeinandertreffen mehrerer Tarifverträge im Betrieb. Der Verfasser setzt sich zunächst mit den bisherigen Lösungen des Problems der Tarifkonkurrenz und insbesondere mit dem vom BAG vertretenen sog. Spezialitätsgrundsatz kritisch auseinander und entwickelt einen überzeugenden Lösungsansatz. Im Vordergrund des 2. Teils steht der sog. Grundsatz der Tarifeinheit, mit dem das BAG das Problem der Tarifpluralität zu bewältigen versucht. Dieser Grundsatz wird ebenfalls kritisch beleuchtet und nach einer eingehenden Untersuchung verworfen. Die Arbeit wendet sich insbesondere auch an Praktiker, die – etwa im Zuge beratender Tätigkeit bei Unternehmensumstrukturierungen – mit den behandelten Fragen befaßt sind. Der Autor ist Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.

      Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität