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Jan Ziekow

    1 janvier 1960
    Grundkurs öffentliches Recht
    Öffentliches Wirtschaftsrecht
    Handbuch des Fachplanungsrechts
    Recht und Rechtsgang
    Vergaberecht
    E-Government in Baden-Württemberg
    • E-Government in Baden-Württemberg

      Handlungspflichten, Nutzungserfahrungen, Organisationsstrukturen

      • 446pages
      • 16 heures de lecture

      Mit dem E-Government-Gesetz (EGovG BW) schuf das Land Baden-Württemberg im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage für die Förderung der elektronischen Verwaltung in den Behörden des Landes, den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Das Gesetz sieht eine Evaluation innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vor. Dabei wurden drei Schwerpunkte untersucht: die Wirkungen der Handlungspflichten des EGovG BW, die Erfahrungen mit der durch das EGovG BW geschaffenen Organisationsstruktur und die Erfahrungen von Bund und Ländern mit deren jeweiligen E-Government-Gesetzen.

      E-Government in Baden-Württemberg
    • Vergaberecht

      Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Teil 4, Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, Verordnung über die Vergabe von Konzessionen, Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, Vergabe- und Vertrag

      Vergaberecht
    • Grundkurs öffentliches Recht

      • 764pages
      • 27 heures de lecture

      Der Grundkurs soll Basiswissen zu verschiedenen Teildisziplinen des Öffentlichen Rechts in einem Band vermitteln: Verfassungsrecht einschließlich des Verfassungsprozessrechts sowie Verwaltungsrecht einschließlich ausbildungsrelevanter Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, jeweils mit den Bezügen zum Europarecht. Damit will der Grundkurs Anfängern und Fortgeschrittenen den Erwerb mehrerer Lehrbücher ersparen. Seine Lektüre ist auch für Examenskandidaten empfehlenswert, denen es um eine konzentrierte Wiederholung des Stoffes geht.

      Grundkurs öffentliches Recht