Immer mehr Arbeitgeber und Betriebsräte erkennen, dass gesunde Arbeitsplätze nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch des Unternehmens liegen. Arbeitsbedingungen, die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursachen, sind entscheidend. Faktoren wie Betriebsklima, Mitarbeitergespräche und fürsorgliche Vorgesetzte tragen zur Motivation und zur Reduzierung von Fehlzeiten bei. Ein zentraler Aspekt des Gesundheitsmanagements ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Es zielt darauf ab, bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, neue zu vermeiden und den Arbeitsplatz zu sichern (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Der Gesetzgeber sieht krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht als Stillstand, sondern als Gelegenheit für verstärkte Aktivitäten. Während der Arbeitsunfähigkeit wird das betriebliche Geschehen mit sozialen Leistungssystemen verknüpft (§ 11 SGB IX). BEM kann das Betriebsklima verbessern und das Arbeitgeberimage stärken, fördert die Identifikation der Beschäftigten mit dem Unternehmen, senkt Fehlzeitenkosten und sichert arbeitsfähige Beschäftigte. Dieses Buch richtet sich an Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Arbeitnehmer und zeigt die Bedeutung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Alltag auf.
Lothar Beseler Livres






Die Einigungsstelle ist eine betriebliche Schlichtungsstelle. Sie kann dazu dienen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in den gesetzlich festgelegten Fällen beizulegen. Damit ist sie ein wesentliches Instrument der Betriebsverfassung, mit dem der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte durchsetzen kann.
Die Neuauflage soll anhand von Beispielen den Zugang zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten erleichtern. In einem ersten Teil werden allgemeine Ausführungen zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten nach § 87 BetrVG gemacht; in einem zweiten Teil werden diese durch die Vorstelllung der einzelnen Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 BetrVG anhand zahlreicher Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit ergänzt.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten ist das „Zentrum“ des Betriebsverfassungsgesetzes. Im ersten Teil des Buches wird ein Überblick über Inhalt, Reichweite und Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten gegeben. Im zweiten Teil wird die Praxis der Mitbestimmung anhand des Katalogs der Mitbestimmungstatbestände des § 87 Abs. 1 Nr. 1 - 13 BetrVG mit Fallbeispielen dargestellt.
Der Betriebsübergang und seine individual- und kollektivrechtlichen Folgen werden detailiert erläutert. Hauptziele der Arbeit des Betriebsrats bei einem Betriebsübergang sind die in § 613a BGB nomierten Ziele: der Schutz des Besitzstandes des Arbeitnehmers, die Kontinuität des bestehenden Betriebsrats und die Haftungsverteilung zwischen dem alten und dem neuen Betriebsinhaber.
Die Einigungsstelle nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den Landespersonalvertretungsgesetzen
So nutzen Sie die Einigungsstelle optimal, um die Interessen Ihrer Kollegen durchzusetzen
In diesem Buch soll die Leiharbeit vom Werk- und Dienstvertrag abgegrenzt werden. Die rechtlichen Probleme beim Einsatz von Leiharbeit werden ausführlich dargestellt - beispielsweise gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) bei Werk- oder Dienstverträgen nicht - ebenso wie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Verleih- und Entleiherbetrieb. Außerdem werden Möglichkeiten freiwilliger Betriebsvereinbarungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung aufgezeigt. Das Buch wendet sich in gleicher Weise an Arbeitgeber, Entleiher und Verleiher, Betriebsräte, Personalverantwortliche und Leiharbeitnehmer.
Mit dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ sollen Benachteiligungen und Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. Ein Verstoß gegen das AGG kann mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein. Das Buch, das sich nur mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des AGG befasst, soll Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten eine Handlungsanleitung bieten. Das Gesetz wird an Hand von zahlreichen praxisnahen Beispielen und unter Beachtung der aktuellen und neuesten Rechtsprechung erläutert. Sind dem Betriebsrat Rechte und Pflichten nach dem AGG bekannt, so kann er schließlich auch seinen Kontrollaufgaben im Bereich des AGG gerecht werden. Nach Mitteilung des Gesetzes und einer Einleitung folgen in einem 1. Teil allgemeine Ausführungen zum AGG und zu den Pflichten von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Dritten. Dieser Teil schafft einen ersten Überblick über das AGG. In einem 2. Teil werden die einzelnen Bestimmungen des AGG kommentiert. Die Stellungnahme der EG Kommission vom 31. Januar 2008, die Beantwortung der Bundesregierung vom 25. April 2008, der Entwurf einer Betriebsvereinbarung sowie verschiedene Checklisten schließen sich in einem Anhang an. Dieses Werk ist von bekannten Autoren aus der Praxis für die Praxis geschrieben.
Der Außendienst ist für fast alle Unternehmen von größter wirtschaftlicher Bedeutung. Wesentlicher Inhalt dieser Tätigkeiten ist es, die Verbindung zu Kunden und Lieferanten aufzubauen und zu pflegen. Neue Kunden müssen gewonnen und bereits bestehende Geschäftsbeziehungen ausgebaut werden. Dazu gehören auch die Beratung der Kunden und ihre Betreuung für bereits ausgelieferte Produkte. Aus der Art der Tätigkeit von Angestellten im Außendienst, vor allem aus der Tatsache, dass sie keinen festen Arbeitsplatz in einem Betrieb haben, ergeben sich besondere arbeitsrechtliche Fragen, die in diesem Buch beantwortet werden. Es wendet sich * an Angestellte im Außendienst, * an Arbeitgeber, die Angestellte im Außendienst beschäftigen und * an Betriebsräte, die ihre Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Außendienst wahrzunehmen haben.