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Die Produktivgenossenschaften im deutschen Genossenschaftsrecht

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Die Produktivgenossenschaften sind in Deutschland eine Ausprägung der Rechtsform der Genossenschaften, die in § 1 Abs. 1 Ziff. 4 GenG ihren normativen Ausdruck gefunden hat. Gleichwohl spielten Produktivgenossenschaften im Rechtsleben des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland eine nur marginale Rolle. Erst die deutsche Vereinigung im Jahr 1990 brachte es mit sich, daß (Gesamt-)Deutschland nunmehr ein Staat mit einer nennenswerten Zahl von Produktivgenossenschaften in den Bereichen Landwirtschaft, Handwerk und Binnenfischerei ist. Die Diskussion um die Eigenart der Produktivgenossenschaften im Rechtskleid der eG indessen lebt bereits seit dem 19. Jahrhundert. Schließlich ging von Produktivgenossenschaften immer schon eine bemerkenswerte allgemeine Faszination aus. Vor diesem Hintergrund thematisiert der Autor die Produktivgenossenschaften unter juristischem Blickpunkt. Er untersucht dabei insbesondere die Gründe für die Aufnahme der Produktivgenossenschaften in das deutsche GenG von 1889 sowie die Varianten der Interpretation der produktivgenossenschaftlichen Regelung. Die Arbeit ist mit einer Reihe interessanter Exkurse zu speziellen Aspekten der Entwicklung von Produktivgenossenschaften versehen.

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Die Produktivgenossenschaften im deutschen Genossenschaftsrecht, Rolf Steding

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1995
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