Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzverbände sind in den Landesnaturschutzgesetzen und im BNatSchG geregelt. Der eingehende Vergleich der Vorschriften zeigt, daß die Gesetzgeber nur zögerlich bereit sind, den Verbänden effiziente Instrumente zur Einflußnahme auf staatliche Entscheidungsprozesse an die Hand zu geben. Die Autorin erarbeitet Lösungen zum Ausgleich der gesetzgeberischen Defizite. Sie räumt Bedenken gegen die Verbandsklage aus und setzt sich für ihre bundesweite Einführung ein. Dargestellt werden auch die Rechtsquellen für die Verbandsrechte, die Kompetenzverteilung in der Naturschutzgesetzgebung und das Anerkennungsverfahren.
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Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzverbände, Kristina Balleis
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1996
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Mitwirkungs- und Klagerechte anerkannter Naturschutzverbände sind in den Landesnaturschutzgesetzen und im BNatSchG geregelt. Der eingehende Vergleich der Vorschriften zeigt, daß die Gesetzgeber nur zögerlich bereit sind, den Verbänden effiziente Instrumente zur Einflußnahme auf staatliche Entscheidungsprozesse an die Hand zu geben. Die Autorin erarbeitet Lösungen zum Ausgleich der gesetzgeberischen Defizite. Sie räumt Bedenken gegen die Verbandsklage aus und setzt sich für ihre bundesweite Einführung ein. Dargestellt werden auch die Rechtsquellen für die Verbandsrechte, die Kompetenzverteilung in der Naturschutzgesetzgebung und das Anerkennungsverfahren.