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Sonderregelungen zur Vermeidung von unerwünschten Wettbewerbsnachteilen bei energieintensiven Produktionsbereichen im Rahmen einer Energiebesteuerung mit Kompensation

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Im Jahr 1994 untersuchte das DIW ein Szenario für eine ökologische Steuerreform, das die Einführung einer allgemeinen Energiesteuer vorsah. Die Einnahmen sollten zur Senkung bestehender Abgaben, insbesondere der Lohnnebenkosten der Arbeitgeber, verwendet werden. Trotz positiver gesamtwirtschaftlicher Erwartungen stößt das Konzept auf Ablehnung in der Wirtschaft, vor allem aus Angst vor Wettbewerbsnachteilen für energieintensive Branchen. Oft werden Sonder- und Ausnahmeregelungen vorgeschlagen, um diese Risiken zu minimieren. Die Studie analysiert die Möglichkeiten und Probleme solcher Regelungen und entwirft verschiedene Konzepte, deren wirtschaftliche Wirkungen untersucht werden. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte der Varianten unterscheiden sich nicht wesentlich von einer Reform ohne Sonderregelungen, jedoch sind die Beschäftigungseffekte geringer. Bei der Auswahl konkreter Modelle müssen konkurrierende Anforderungen abgewogen werden: Anpassungsdruck, ökologische Wirksamkeit, ökonomische Effizienz und administrative Umsetzbarkeit. Es ist entscheidend, ob Sonderregelungen eng auf betroffene Bereiche oder allgemein gewährt werden. Eng gefasste Regelungen beeinträchtigen die ökologische Lenkungswirkung kaum, erhöhen jedoch den Informations- und Verwaltungsaufwand sowie das Risiko politischer Einflussnahme. Allgemeine Ausnahmen schwächen die ökologische Wirkung und verringern das Steueraufkommen. Die Entscheidung für Sonderregel

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Sonderregelungen zur Vermeidung von unerwünschten Wettbewerbsnachteilen bei energieintensiven Produktionsbereichen im Rahmen einer Energiebesteuerung mit Kompensation, Stefan Bach

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1998
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