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Betriebliche Mitbestimmung in der Weimarer Republik

Fallstudien zum Ruhrbergbau und zur Chemischen Industrie

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Die ungelösten und oft unregulierten sozialen Konflikte in Betrieben waren ein zentrales Problem der Weimarer Republik. Obwohl das Betriebsrätegesetz von 1920 weitgehend unumstritten verabschiedet wurde, blieb eine zufriedenstellende Regulierung der betrieblichen Konflikte in den zwanziger Jahren aus. Dies lag vor allem an der kommunikativen Praxis in den Betrieben, die sowohl die Produktionsbedingungen als auch die Unternehmerorganisation widerspiegelte. Diese Praxis entsprach zudem der Lern- und Anpassungsbereitschaft an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten seit 1916. In den Farbwerken Leverkusen konnte aufgrund der größeren Flexibilität der Organisation und des Opportunismus der Unternehmensführung Ansätze erfolgreicher Mitbestimmung entwickelt werden. Im Gegensatz dazu erstickten im Ruhrbergbau die Starrheit der Organisation und das gegenseitige Misstrauen die Mitbestimmung bereits im Keim. Die Probleme der betrieblichen Mitbestimmung in der Weimarer Republik waren somit weniger auf unzureichende Gesetze zurückzuführen, sondern vielmehr auf die Lernunfähigkeit der betrieblichen Akteure. Eine quellengesättigte Studie bietet einen tiefen Einblick in die innere Geschichte der Weimarer Republik und wichtige Hinweise auf die Praxis der nationalsozialistischen Machtergreifung in den Betrieben.

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Betriebliche Mitbestimmung in der Weimarer Republik, Werner Plumpe

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1999
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