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König Heinrich (VII.), das Reich und die Territorien

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Gerade neunjährig wurde Heinrich (VII.) 1220 auf Wunsch seines Vaters Friedrich II. von den deutschen Fürsten zum König gewählt. Seine Regierungszeit (1220-1235) lässt sich in zwei unterschiedliche Perioden unterteilen: die Zeit seiner Minderjährigkeit, in der er von Erziehern und regierenden Fürsten wie Erzbischof Engelbert von Köln und Herzog Ludwig von Bayern abhängig war, und die Phase seiner eigenständigen Regierung ab 1228. Diese Unterscheidung ist entscheidend für das Verständnis seiner Herrschaft und hat oft zu Fehleinschätzungen seiner Person und der Geschichte des Reichs in den 1220er Jahren geführt. In diesen Jahren trat Heinrich (VII.) vor allem als notwendiger Legitimationsspender für die Fürsten auf, was seiner tatsächlichen Macht und Rolle nicht gerecht wurde. Als er Ende 1228 die Regierung selbst übernahm und den Bayernherzog von sich wies, beendete er eine achtjährige Phase der Fürstenoligarchie. Dies markierte das Ende einer für das hochmittelalterliche deutsche Königtum nachteiligen Zeitspanne, die in diesem ersten Teilband der Jahrbücher König Heinrichs (VII.) erstmals umfassend untersucht wird.

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König Heinrich (VII.), das Reich und die Territorien, Peter Thorau

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1998
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