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Versicherungsschutz gegen Erpressungen

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Schneider stellt Geschichte, aufsichtsrechtliche Zulässigkeit nach deutschem Recht und versicherungsvertragliche Gestaltung der Versicherung gegen Erpressung (Allgemeine Lösegeldversicherung) dar. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorbehalte gegen die aufsichtsrechtliche Zulässigkeit des Betriebs der Allgemeinen Lösegeldversicherung durchweg nicht greifen, sondern vielmehr positive Wirkungen zu erwarten seien, die auf der frühzeitigen Einbindung des Versicherers, der Strafverfolgungsbehörden und von Risikomanagementunternehmen in das Geschehen beruhen. Die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e. V. entwickelten Bedingungen zur Lösegeldversicherung werden ausführlich diskutiert, wobei auch Bedingungen einzelner Versicherungsunternehmen in die Betrachtung einbezogen werden. Hierbei werden u. a. der Begriff des Versicherungsfalles, die Leistungen des Versicherers sowie seine Nebenpflichten und die den Versicherungsnehmer und andere Personen betreffenden Obliegenheiten entwickelt und kritisch hinterfragt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Rolle der Risikomanagementunternehmen, deren Einsatz einen spezifischen Teil des Versicherungsschutzes darstellt.

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Versicherungsschutz gegen Erpressungen, Gabriele Schneider

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2003
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