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Die Verbandszusammenschlüsse in der privaten Lebensversicherung

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Der 1911 gegründete Reichsverband der Privatversicherung e. V. ist der Vorläufer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. und zählt zu den späteren Verbandsgründungen im Deutschen Reich. Diese Chronik dokumentiert die Entwicklungen in der deutschen Privatversicherung. Im späten 19. Jahrhundert entstanden in Industrie, Handel und Landwirtschaft einflussreiche Berufs- und Interessenverbände, während die Interessenvertretung der Versicherungsgewerbe auf wenige schwache Organisationen beschränkt blieb. Ein überholtes Spartendenken hinderte den Reichsverband anfangs daran, als Spitzenverband anerkannt zu werden. Erst die Überwindung der Folgen des Versailler Friedensvertrages und der Währungsverfall führten zu einer Führungsrolle. Um seine Arbeitsgrundlagen im Dritten Reich zu sichern, passte sich der Reichsverband den wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Nationalsozialisten an, was jedoch nicht vor seiner Auflösung 1938 schützte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Aufgaben der privatwirtschaftlichen Versicherungsverbände in die Reichsgruppe „Versicherungen“ übergegangen, die im Rahmen der Zwangsorganisation der gewerblichen Wirtschaft eingerichtet wurde.

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Die Verbandszusammenschlüsse in der privaten Lebensversicherung, Hans-Jörg Ehler

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2003
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