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Die völkerrechtliche Einordnung der Europäischen Union ist bisher primärrechtlich nicht explizit festgelegt und daher in der Lehre viel diskutiert. Diese Arbeit stellt zunächst den leading case des Internationalen Gerichtshofes zur Völkerrechtspersönlichkeit, Reparation for Injuries , ausführlich dar. In einem zweiten Schritt werden jene Bestimmungen in den Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza erörtert, die für und gegen die Völkerrechtspersönlichkeit sprechen. Schließlich werden die Kriterien des IGH, die ein Maßstab dafür sind, wer im völkerrechtlichen Sinne Träger von Rechten und Pflichten und damit Völkerrechtssubjekt ist, auf die Union angewendet. Anhand dieser materiellen Kriterien wird versucht nachzuweisen, dass die Völkerrechtspersönlichkeit der Union de facto existiert.
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Die Völkerrechtspersönlichkeit der Europäischen Union, Michael M. Pachinger
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- 2003
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