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Anwaltsvergütung in Strafsachen

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Das RVG ändert die Vergütungsregelungen gerade für den in Straf- und Bußgeldsachen und in sonstigen Verfahren tätigen Anwalt. So können beispielsweise neben einer Grundgebühr auch Verfahrens- und Termingebühren verdient werden, für Bußgeldsachen wurde ein eigener Teil in das Vergütungsverzeichnis aufgenommen und das RVG gewährt nun auch dem Wahlverteidiger eine Pauschgebühr. Dieses Werk stellt diejenigen Regelungen des RVG ausführlich und kompetent dar, die für den in Straf- und Bußgeldsachen und in sonstigen Verfahren tätigen Anwalt von Bedeutung sind. Formulierungs- und Abrechnungsbeispiele verdeutlichen zusätzlich die Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis. Der angestellte Vergleich mit der BRAGO erleichtert den Einstieg in das RVG und zeigt auf, welche Rechtsstreite durch die Neuregelungen obsolet geworden sind. Besonderer Wert wird bei der Darstellung auf die Honorarvereinbarung gelegt, die trotz der deutlichen Anhebung der anwaltlichen Vergütung nach wie vor in vielen Fällen unentbehrlich ist. Ausführlich behandelt werden auch die Kosten des Verfahrens, die in §§ 464 ff. StPO geregelt sind. Mit genauer Kenntnis dieser Vorschriften kann der Anwalt seinem Mandanten Geld sparen. Rechtsanwalt Dr. Klaus Leipold ist Fachanwalt für Strafrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Strafrecht des DAV und einer der führenden Verteidiger in Deutschland. Für Strafverteidiger.

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Anwaltsvergütung in Strafsachen, Klaus Leipold

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2004
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