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Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung in den Betrieben der DDR

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Zu den Möglichkeiten und Grenzen gewerkschaftlicher Partizipation in den Betrieben der DDR gibt es unterschiedliche Standpunkte. Die einen verweisen darauf, dass nach dem Arbeitsgesetzbuch der DDR die Mitbestimmung der Gewerkschaftsleitungen viel stärker ausgeprägt gewesen sei als nach dem Betriebsverfassungsgesetz der BRD. Die anderen behaupten, die Mitbestimmung habe lediglich auf dem Papier gestanden, die Gewerkschaften des FDGB hätten zu allem Ja gesagt, was von „oben“ kam. Mit der vorliegenden Arbeit hat die Autorin den Versuch unternommen, den faktischen Einfluss der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen im Rahmen der zentralen Gesetzgebung im Arbeitsrecht der DDR zu erarbeiten. Dabei stehen nicht die Individualrechte der Beschäftigten im Mittelpunkt der Analyse, sondern es werden einerseits die rechtlich gegebenen, andererseits die faktisch ausgeübten kollektiven Beteiligungsrechte untersucht. Mit Hilfe des empirischen Datenmaterials kann eine Antwort auf die Frage gegeben werden, inwieweit unter den Bedingungen eines administrativ-zentralistischen Leitungs- und Planungssystems gewerkschaftliche Mitwirkung und Mitbestimmung möglich war.

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Mitwirkung und Mitbestimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung in den Betrieben der DDR, Petra Junghans

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2004
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