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Von Verteidigung zu kollektiver Sicherheit

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Die NATO hat sich gewandelt: Humanitäre Interventionen, Krisenmanagement und militärische Stabilisierung sollen jetzt zu ihren Aufgaben gehören. Dann stellt sich allerdings die Frage, ob der NATO-Vertrag die Nutzung des Bündnisses für die neuen Aufgaben jenseits der Verteidigung überhaupt legitimiert. Dies führt zu dem verfassungsrechtlichen Problem, ob die ursprüngliche Zustimmung des deutschen Gesetzgebers zum NATO-Vertrag derart neue Vertragsaufgaben noch abdeckt oder aber das Parlament nochmals zustimmen muss. Die Beantwortung beider Fragen entscheidet sich letztlich an der Abgrenzung zwischen Vertragsauslegung und Vertragsänderung.

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Von Verteidigung zu kollektiver Sicherheit, Gunter Warg

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2004
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