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Die Abschlussmöglichkeiten des Erb- und Pflichtteilsverzichts nach dem Tode des Erblassers

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In den letzten Jahren konnte man immer wieder den Begriff „Generation der Erben“ in der Öffentlichkeit hören. Es wird erwartet, dass in den nächsten Jahren soviel Vermögen vererbt werden wird wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Erbrecht wird demzufolge in naher Zukunft an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig ist absehbar, dass das auf familienrechtlichen bzw. verwandtschaftlichen Verhältnissen beruhende gesetzliche Erbrecht einzelnen Erblasserinteressen nicht mehr entsprechen wird, so dass der Wunsch nach individuellen, mit dem Erbrecht vereinbaren Lösungen immer größer werden wird. So beschäftigt sich diese Arbeit mit der Zulässigkeit der Abschlussmöglichkeit eines Erb- bzw. Pflichtteilsverzichtsvertrages nach dem Tode des Erblassers unter Anwendung der §§ 130 Abs. 2, 153 BGB. Die Diskussion dieser Frage in der Literatur wurde einmal mehr durch eine Entscheidung des BGH entfacht. Mit Urteil vom 13.11.1996 verneinte der BGH die in Frage stehende Zulässigkeit der Anwendung in Hinsicht auf den Pflichtteilsverzicht und sprach sich in den Gründen unter Berufung auf vorhergehende Urteile ebenfalls gegen die Zulässigkeit dieser Möglichkeit bezüglich des Erbverzichts aus. Im Rahmen der kritischen Auseinandersetzung mit dieser Frage werden insbesondere Rechtsnatur und Gegenstand des Erb- bzw. Pflichtteilsverzichts und deren Wirkungsweise auf das Erb- und Pflichtteilsrecht untersucht.

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Die Abschlussmöglichkeiten des Erb- und Pflichtteilsverzichts nach dem Tode des Erblassers, Lutz Gierse

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2004
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