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Vertragsstrafen des Arbeitnehmers und Grenzen ihrer Vereinbarungsfähigkeit

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Die Arbeit untersucht die seit dem 1. Januar 2002 geltende Anwendbarkeit des AGB-Rechts im Arbeitsrecht, insbesondere in Bezug auf Vertragsstrafen des Arbeitnehmers. Dabei wird die gesetzliche Wertung von § 309 Nr. 6 BGB sowie das Arbeitnehmerschutzrecht und dessen Wechselwirkungen mit dem Verbraucherschutzrecht betrachtet. Im Fokus steht die Zulässigkeit von Vertragsstrafen, wobei die bisherige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, die solche Strafen in der Regel als zulässig erachtete, analysiert wird. Die Arbeit thematisiert insbesondere die Problematik vorformulierten Vertragsstrafen des Arbeitnehmers, die durch § 309 Nr. 6 BGB geregelt sind. Hierbei wird die Verbrauchereigenschaft des Arbeitnehmers bejaht, was ihm einen besonderen Schutz im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt. Zudem wird die inhaltliche Beschränkung von § 309 Nr. 6 BGB behandelt, die fälschlicherweise eine Anwendung im Arbeitsrecht ausschließen soll. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Arbeitsrecht wird ebenfalls erörtert, wobei die bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die Entstehungsgeschichte von § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB wird herangezogen, um die Auslegung der Vorschrift zu untermauern. Letztlich führt das neue Recht dazu, dass das Verbot des § 309 Nr. 6 BGB nun direkt auf Arbeitsverträge anwendbar ist, was die Zulässigkeit von Vertragsstrafen des Arbeitnehmers erheblich einschränkt.

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Vertragsstrafen des Arbeitnehmers und Grenzen ihrer Vereinbarungsfähigkeit, Dominik Groß

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2004
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