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Die Behandlung des Sonderbetriebsvermögens im Erbfall

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Der Anteil eines Gesellschafters an einer Personengesellschaft umfasst, laut herrschender Meinung in Rechtsprechung und Rechtslehre, neben der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen. Dieses wird zivilrechtlich nicht als Gesellschaftsvermögen betrachtet, sondern bleibt im (Mit-) Eigentum des Gesellschafters. Oft handelt es sich um wertvolle Vermögensgegenstände, wie Grundstücke, die von der Haftungsmasse des Gesellschaftsvermögens ausgeschlossen sind, jedoch ihre Funktion im Unternehmen behalten sollen. Die Bildung von Sonderbetriebsvermögen erfolgt meist aus außersteuerlichen Gründen, wird aber steuerrechtlich nicht anerkannt. Dies kann zu ungewollten Gewinnrealisierungen führen, insbesondere wenn der Mitunternehmer verstirbt und sowohl Gesellschaftsanteil als auch Sonderbetriebsvermögen zivilrechtlich an unterschiedliche Personen übergehen. Abhängig von der Nachfolgeregelung können die Wirtschaftsgüter beim Ausscheiden des Gesellschafters ihre Eigenschaft als Sonderbetriebsvermögen verlieren, was eine Entnahme zur Folge hat. Die Arbeit analysiert kritisch die historische Entwicklung des Sonderbetriebsvermögens und die zahlreichen Änderungen im Einkommensteuergesetz, und bietet Lösungen an, um die unerwünschte Zwangsaufdeckung der stillen Reserven im Erbfall zu vermeiden und die Unternehmenskontinuität zu sichern.

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Die Behandlung des Sonderbetriebsvermögens im Erbfall, Frank Hils

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2004
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