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Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Ende 1999 zum postmortalen Persönlichkeitsschutz der Schauspielerin Marlene Dietrich haben bedeutende Veränderungen in diesem Rechtsbereich bewirkt. Erstmals wurden auf Grundlage des Persönlichkeitsrechts eines Verstorbenen Schadensersatzansprüche für Nachkommen oder Erben anerkannt. Diese Neuorientierung in der dogmatischen Einordnung des postmortalen Persönlichkeitsrechts und den Rechtsfolgen von Verletzungshandlungen erfordert eine vertiefte Analyse der daraus resultierenden Veränderungen. Zudem regt sie an, die Erkenntnisse für den zivilrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu untersuchen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2001 zum postmortalen Persönlichkeitsschutz des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Wilhelm Kaisen weist auf Defizite und neue Lösungsmöglichkeiten hin. Sie verdeutlicht, dass eine zu starke Fokussierung auf die Persönlichkeit des Verstorbenen die Interessen lebender Nachkommen vernachlässigen kann. Dies gibt Anlass, die bisherigen Entscheidungsprämissen zu überdenken und eine zivilrechtsdogmatische Neuorientierung im Rahmen des Verfassungsrechts anzuregen.
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Geldentschädigung bei Verletzung des sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrecht, Ralf Frassek
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- 2004
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