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BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil

Ein Lehrbuch mit Fällen und Kontrollfragen

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Bei der umfassenden Neubearbeitung des bewahrten Lehrbuchs waren ungewohnlich viele gesetzliche Anderungen zu berucksichtigen. Die Reformen reichen vom Kaufrecht uber das Vormundschafts- und Betreuungsrecht bis zum Recht der Personengesellschaften. Auch zahlreiche neue hochstrichterliche Urteile wurden behandelt. So wurden u.a. Entscheidungen zum Dieselskandal (zur Haftung des Herstellers aufgrund sittenwidriger Schadigung und zur Verjahrung bei einer Musterfeststellungsklage), zur Drittwirkung der Grundrechte bei Sperrung des Facebook-Zugangs und zu den privatrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie (Storung der Geschaftsgrundlage bei Geschaftsraum-Miete) in die Darstellung einbezogen. Unverandert blieb die Zielsetzung des Buches, eine kompakte Einfuhrung in das Burgerliche Recht mit einer ausfuhrlichen Erorterung des Allgemeinen Teils des BGB zu verbinden.

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BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil, Dieter Leipold

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2022
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Sous-titre
Ein Lehrbuch mit Fällen und Kontrollfragen
Langue
Allemand
Éditeur
Mohr Siebeck
Publié
2022
Format
souple
Pages
615
ISBN10
3161618297
ISBN13
9783161618291
Séries
Description
Bei der umfassenden Neubearbeitung des bewahrten Lehrbuchs waren ungewohnlich viele gesetzliche Anderungen zu berucksichtigen. Die Reformen reichen vom Kaufrecht uber das Vormundschafts- und Betreuungsrecht bis zum Recht der Personengesellschaften. Auch zahlreiche neue hochstrichterliche Urteile wurden behandelt. So wurden u.a. Entscheidungen zum Dieselskandal (zur Haftung des Herstellers aufgrund sittenwidriger Schadigung und zur Verjahrung bei einer Musterfeststellungsklage), zur Drittwirkung der Grundrechte bei Sperrung des Facebook-Zugangs und zu den privatrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie (Storung der Geschaftsgrundlage bei Geschaftsraum-Miete) in die Darstellung einbezogen. Unverandert blieb die Zielsetzung des Buches, eine kompakte Einfuhrung in das Burgerliche Recht mit einer ausfuhrlichen Erorterung des Allgemeinen Teils des BGB zu verbinden.