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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Neunter Band: Hessen II. Die geteilte Landgrafschaft Hessen 1582-1618, Grafschaften Waldeck, Solms, Erbach und Stolberg-Königstein, Reichsstädte Frankfurt, Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar

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Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gefordert, neue Ordnungen für das kirchliche Leben zu schaffen. Diese Ordnungen beeinflussten oft auch das politische und rechtliche Geschehen. Zu den kirchenordnenden Texten gehören Agenden, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien für deren Tätigkeit, Visitationen und Regelungen für Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der neunte Band setzt die 1965 erschienene Reihe fort und behandelt die Kirchenordnungen der Landgrafschaft Hessen nach 1582, als das Territorium politisch und innerlich evangelisch geteilt war. Auch in den anderen behandelten Territorien zeigt sich die konfessionelle Differenzierung: Die Ordnungen der Grafschaften Waldeck, Erbach und Stolberg-Königstein sind von der Wittenberger Theologie geprägt, während die Regelwerke aus Solms-Braunfels die „Zweite Reformation“ dokumentieren. In den Reichsstädten der Wetterau nehmen die Ordnungen aus Frankfurt eine zentrale Rolle ein, da hier wichtige Zeugnisse der Konfessionsmigration im 16. Jahrhundert überliefert sind. Glaubensflüchtlinge aus den Niederlanden und England fanden in Frankfurt Aufnahme, bildeten eigenständige Gemeinden und entwickelten eigene Ordnungen für ihr Zusammenleben.

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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Sabine Arend

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2011
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