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Europäische Rechtseinheit

Grundlagen und System des Ius Commune

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In der Neuerscheinung entwirft Bellomo das historische Leitbild einer geschichtlich gewachsenen Rechtskultur, die den europäischen Kontinent und das Common Law umfasst. Er plädiert für die Berücksichtigung des aus römischem und kanonischem Recht hervorgegangenen „Ius Commune“ als „Europäischem Gemeinrecht“. Bellomo spiegelt dessen Strukturen und Systeme in der engen Verknüpfung mit territorialen, landschaftlichen oder städtischen Partikularrechten, den „Iura Propria“, wider. Dabei werden grundlegende Interpretationsunterschiede, wie die „Rezeption des römischen Rechts“, thematisiert. Anhand von Beispielen aus Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland bietet Bellomo realitätsnahe Erklärungen. Der elegant geschriebene Rundgang endet mit der Anverwandlung der mittelalterlichen Rechtskultur durch den juristischen Humanismus und den frühen Rationalismus der spanischen Spätscholastik. Dies führt zur frühen Neuzeit, gekennzeichnet durch das rationale Vernunftrecht von Hugo Grotius und die Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts. Das Werk richtet sich an alle, die sich für die Rechtsgeschichte Europas interessieren, und bietet sowohl Studierenden grundlegende Informationen als auch verlässliche Stellungnahmen zu strittigen Forschungsfragen. Es stellt eine wertvolle Bereicherung der deutschsprachigen rechtshistorischen Literatur dar.

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Europäische Rechtseinheit, Manlio Bellomo

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2005
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