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Christian Seiler untersucht die Auswirkungen der völker- und europarechtlichen Integration auf den Verfassungsstaat, am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Er führt die oft überladenen Begriffe von Staat und Verfassung auf ihren historisch gewachsenen Bedeutungsgehalt zurück, um sie systematisch zu erfassen und in die zeitgeschichtliche Evolution einzuordnen. Rechtswissenschaftlich betrachtet bleiben die Elemente, die die Verfassungsstaatlichkeit prägen, von der aktuellen Entwicklung weitgehend unberührt oder können modifiziert fortgeschrieben werden. Die Staatlichkeit und die damit verbundene Souveränität zeigen eine spezifische Wechselbeziehung von Staat und Recht, die die Entwicklung des Staates offenbart. Auch die Grundprinzipien der Verfassung, die auf das autonome, sittlich selbstgesetzgebende Individuum ausgerichtet sind, können in ihren Grundgedanken weitgehend beibehalten werden. Einzig die Demokratie, als Selbstorganisation einer Gemeinschaft, wird durch den Übergang vom parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu einer konsens- und kompromissorientierten überstaatlichen Entscheidungsfindung geschwächt. Diese Entwicklung lässt sich derzeit weder auf völker- noch auf europarechtlicher Ebene kompensieren, kann jedoch durch ein eigenständig interpretiertes Subsidiaritätsprinzip gemildert werden.
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Der souveräne Verfassungsstaat zwischen demokratischer Rückbindung und überstaatlicher Einbindung, Christian Seiler
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- 2005
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