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Monitoring gentechnisch veränderter Organismen

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Werden transgene Pflanzen im Freiland ausgebracht, lassen sich die damit verbundenen potentiellen Risiken für die Umwelt nur schwer beurteilen. Die Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein Überwachungssystem (Monitoring) zu implementieren. Ziel dieser Beobachtungspflicht durch den Betreiber ist es, sowohl vermutete als auch unvorhergesehene schädliche Auswirkungen freigesetzter oder in Verkehr gebrachter gentechnisch veränderter Organismen festzustellen. Die vorliegende Arbeit überprüft die Monitoringpflicht anhand supranationalen Rechts. Im Mittelpunkt stehen dabei die vom EuGH entwickelten europäischen Grundrechte. Anschließend werden die Mindestanforderungen der Richtlinie für die Umsetzung in deutsches Recht herausgearbeitet und es wird überprüft, inwiefern bereits nach geltendem Recht ein Monitoring abgefordert werden kann. Schließlich wird untersucht, welchen zusätzlichen verfassungsrechtlichen Maßstäben der deutsche Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Monitorings unterliegt.

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Monitoring gentechnisch veränderter Organismen, Gunther Regenbrecht

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2005
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