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Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

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Das Personenrecht befasst sich - gewissermassen stellvertretend für den fehlenden „Allgemeinen Teil“ des ZGB - mit der Zurechenbarkeit von Rechten und Pflichten gegenüber der „natürlichen“ und der von der Rechtsordnung als solche anerkannten „juristischen“ Person. Es äussert sich sodann zu den konkreten Voraussetzungen der Teilhabe am Rechtsverkehr, der sogenannten Handlungsfähigkeit. Damit definiert das Personenrecht die „Akteure“ der Privatrechtsordnung. Gleichzeitig werden bestimmte rechtliche Eigenschaften als „Status“ der Personen definiert, die deren persönlichen und örtlichen Verankerung in der Rechtsgemeinschaft dienen. Zudem geniessen natürliche und juristische Personen als solche den ganz besonderen (Persönlichkeits-) Schutz der Rechtsordnung, der in den Art. 27 ff. ZGB umschrieben wird. Dem Persönlichkeitsschutz gilt im vorliegenden Lehrbuch ein besonderes Augenmerk. Die Neuauflage des für Studium und Praxis gleichermassen beliebten Lehrbuches berücksichtigt unter anderem die Schweizerische Zivilprozessordnung sowie das neue Erwachsenenschutz- und Familiennamensrecht. Zu ergänzen waren ebenso die neuesten Entwicklungen im Vereins- und Stiftungsrecht. Lehre und Rechtsprechung wurden vollständig aktualisiert.

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Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Heinz Hausheer

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2012
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