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Die Kontrolle von Arbeitsverträgen durch den Betriebsrat

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Arbeitsverträge unterliegen seit 1. Januar 2002 einer verschärften gerichtlichen Kontrolle. Klauseln, die den Arbeitnehmer benachteiligen, haben vielfach keinen Bestand mehr. Dies folgt aus den neu gefassten §§ 305 bis 310 BGB. Der Umgang mit BGB-Vorschriften ist für viele ein ungewohntes Terrain. Der vorliegende Band gibt deshalb eine allgemein verständliche Einführung in die wichtigsten Begriffe und stellt das Zustandekommen wie die Auflösung von Verträgen dar. Die Regeln des „Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, die nunmehr auch für den Arbeitsvertrag maßgebend sind, werden im Anschluss mit der nötigen Vertiefung geschildert, ohne dass deshalb juristische Vorkenntnisse vorausgesetzt würden. In einem weiteren Abschnitt wird das neue Recht am einem Formulararbeitsvertrag „durchgespielt“, der der Praxis entnommen ist. Der Band gibt viele praktische Tipps, nicht zuletzt auch zu der Frage, wie man in umfangreichen Kommentarwerken an die erforderlichen Informationen ran kommt. Er nimmt häufig auf den von Wolfgang Däubler und Eberhard Dorndorf gemeinsam verfassten Kommentar „AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht“ Bezug, der 2004 im Verlag Vahlen erschienen ist.

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Die Kontrolle von Arbeitsverträgen durch den Betriebsrat, Wolfgang Däubler

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2005
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