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Beratervertrag mit der eigenen GmbH

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GmbH-Gesellschafter können an Stelle des Geschäftsführeramts auf Grund eines Beratervertrags gegen Honorar für ihre Gesellschaft tätig werden. Auch der bereits als Geschäftsführer tätige Gesellschafter kann daneben einen Beratervertrag mit „seiner“ GmbH abschließen und auf diese Weise ein zusätzliches Honorar von der Gesellschaft beziehen. Speziell Beraterverträge im Anschluss an ein beendetes Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer sind in der Praxis weit verbreitet. Auf diese Weise kann sich die GmbH das Know-how des Ex-Geschäftsführers sichern. Und dieser kann sich mit Hilfe eines Beratervertrags einen gleitenden Übergang in den endgültigen Ruhestand ermöglichen. Band 7 der Reihe „GmbH-Musterverträge“ erläutert anhand eines Muster-Beratervertrags, wie eine Dauer- oder eine projektbezogene Beratung zwischen einem Gesellschafter und/oder einem Geschäftsführer aus steuerlicher Sicht „wasserdicht“ vereinbart werden sollte. Die Vor- und Nachteile einer Beratungstätigkeit des Gesellschafters aus steuerlicher, betrieblicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht werden aufgezeigt. Auf diese Weise erhält der Leser Entscheidungshilfen, ob ein Beratervertrag zwischen ihm und seiner GmbH vorteilhaft ist oder nicht.

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Beratervertrag mit der eigenen GmbH, Hagen Prühs

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2005
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