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Im LBKG waren verschiedene Anpassungen geboten, die zum 01.07.2005 in Kraft getreten sind. Zu nennen sind: Förderung des Ehrenamtes durch umfassende Aufnahme der Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen in das LBKG, die flächendeckende Einführung integrierter Leitstellen, die Herabsetzung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehr, die praxisgerechte Angleichung der Regelungen über Brandsicherheits- und Sanitätswachen, die Modifizierung der Bestimmungen über den Kostenersatz bei Einsätzen, die Möglichkeit aktiven Feuerwehrdienst über die allgemeine Altersgrenze (60 Jahre) hinaus zu verrichten. Autor: Detlef Stollenwerk, Verwaltungsfachwirt, stellv. Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeinde Pellenz
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Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz, Detlef Stollenwerk
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