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Die zivilrechtliche Pflicht zur Anzeige eigener Fehler unter besonderer Berücksichtigung von Anwalt und Arzt

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Die Dissertation beschäftigt sich mit der zivilrechtlichen Selbstanzeigepflicht. Eine solche ist für Anwälte, Steuerberater und Architekten anerkannt, die bislang zur sogenannten Sekundärhaftung und damit etwa zu einer tatsächlichen Verlängerung der Verjährung von Regressansprüchen gegen Anwälte gem. § 51 b BRAO a. F. führte. Nach Analyse des aus dem Selbstverantwortungsprinzip fließenden Ausnahmecharakters einer solchen Pflicht untersucht die Arbeit exemplarisch Anwalt und Arzt und begründet unter Berücksichtigung von Berufs-, Zivil- und Verfassungsrecht, dass verfassungsrechtliche Wertentscheidungen eine Selbstanzeige bisweilen verlangen, der Sekundärhaftung aber selbst dann die Grundlage fehlt.

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Die zivilrechtliche Pflicht zur Anzeige eigener Fehler unter besonderer Berücksichtigung von Anwalt und Arzt, Susanne Schwarz

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2006
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