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Die Arbeit behandelt mit der rechtlichen Untersuchung von Hyperlinks eine wichtige Frage auf dem Gebiet des Internetrechts, die sich auf alle Rechtsgebiete erstreckt. Beleuchtet werden insbesondere das Straf- und das Zivilrecht einschließlich des gesamten Immaterialgüterrechts sowie des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Der im Internet gebräuchliche Verweis mittels eines Hyperlinks auf fremde Inhalte ist eine der gängigen Technologien im Internet, ohne den die Kommunikation im Internet kaum vorstellbar wäre. Daher ist die Frage der Verantwortlichkeit für Inhalte, auf die durch einen Link verwiesen wird, von enormer praktischer Tragweite. Auch in wissenschaftlicher und dogmatischer Hinsicht wirft die Linksetzung im Internet interessante Fragestellungen auf. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Begründung und des Umfangs von Garanten- und Verkehrssicherungspflichten sowie der Reichweite von Kommunikationsgrundrechten.

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Haftung für Links, Katharina Schmitz

Langue
Année de publication
2006
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Titre
Haftung für Links
Langue
Allemand
Éditeur
Peter Lang
Publié
2006
Format
souple
Pages
218
ISBN10
3631544537
ISBN13
9783631544532
Séries
Description
Die Arbeit behandelt mit der rechtlichen Untersuchung von Hyperlinks eine wichtige Frage auf dem Gebiet des Internetrechts, die sich auf alle Rechtsgebiete erstreckt. Beleuchtet werden insbesondere das Straf- und das Zivilrecht einschließlich des gesamten Immaterialgüterrechts sowie des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts. Der im Internet gebräuchliche Verweis mittels eines Hyperlinks auf fremde Inhalte ist eine der gängigen Technologien im Internet, ohne den die Kommunikation im Internet kaum vorstellbar wäre. Daher ist die Frage der Verantwortlichkeit für Inhalte, auf die durch einen Link verwiesen wird, von enormer praktischer Tragweite. Auch in wissenschaftlicher und dogmatischer Hinsicht wirft die Linksetzung im Internet interessante Fragestellungen auf. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Begründung und des Umfangs von Garanten- und Verkehrssicherungspflichten sowie der Reichweite von Kommunikationsgrundrechten.