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Das Buch widmet sich der Bodenproblematik auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Seinem Titel entsprechend gilt die Aufmerksamkeit der Frage, inwieweit der Bodenschutz den Anforderungen des Nachhaltigkeitsprinzips entspricht. Es erörtert den Status der Böden und ihrer vielfältigen Gefährdungen nach dem aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand auf der Grundlage der einschlägigen Literatur, insbesondere der Gutachten etablierter Sachverständigen-Gremien sowie in diesem Kontext die aktuellen bodenschutzpolitischen Strategien und Programme. Einer der Schwerpunkte ist die Entwicklung einer globalen Bodenpolitik und die rechtliche Ausgestaltung des Bodenschutzes im internationalen, europäischen und nationalen Bereich, ein weiterer die Stellungnahmen der Organe der Europäischen Union zur Europäischen Bodenschutzstrategie sowie die Ergebnisse der Arbeiten der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Vorbereitung der Bodenschutzstrategie und der Bodenrahmenrichtlinie eingesetzten 'Technical Working Groups'. Einen wichtigen Block bildet die Darstellung des Bodenschutzrechts auf europäischer Ebene und seine Weiterentwicklung sowie auf nationalstaatlicher Ebene und zwar sowohl in den Staaten mit speziellem Bodenschutzrecht und als auch denjenigen, deren Rechtsregime lediglich einen indirekten Bodenschutz leistet. Von besonderem Interesse für die gegenwärtige Diskussion ist - neben dem Bodenschutzrecht der Mitgliedstaaten der EU, insbesondere derjenigen mit einem 'starken Bodenschutzrecht', wie Deutschland und Holland - das Bodenschutzrecht der USA, Japans und Südkoreas. Die Verfasserin betrachtet resümierend kritisch die Entwicklung des Bodenschutzes in der Weltgemeinschaft, in Europa und in den Nationalstaaten, die Vielzahl der wissenschaftlichen Bemühungen, die Gefahren für die Böden für die Akteure deutlich zu machen, die zahllosen politischen Deklarationen, mit denen die Bedeutsamkeit des Bodenschutzes beteuert und den Schutz der Böden verbessernde Maßnahmen angekündigt werden auf der einen Seite und den mageren Erfolg dieser Bemühungen auf der anderen Seite. Insgesamt ist dazu zu konstatieren, dass der Gesamtkomplex 'Boden' nicht nur durch Regelungen in anderen Rechtsmaterien, wie dem Wasser- und Abfallrecht oder durch Einzelregelungen mit bodenschützenden Inhalten indirekt geschützt werden kann. Vielmehr ist es unabdingbar, dem bodenschutzspezifischen Handlungsbedarfs durch umfassende konkrete spezielle Bestimmungen mit wirksamen Vorsorge-, Verursacherinstrumenten und Gefährdungshaftung und strikten Grenzwertfestlegungen in einer selbständigen Bodenschutzregime gerecht zu werden. Sowohl für die EU als auch für die globale und die nationale Ebene gilt, dass ein wirksames Bodenschutzregime trotz aller Schwierigkeiten wegen der Vielfalt der Bodenprobleme und der Brisanz der weltweiten Bodenverluste und der bisherigen gravierenden Steuerungsmängel in Bezug auf die zunehmenden Bodengefährdungen angestrebt werden muss.
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Nachhaltiger Bodenschutz, I Yi
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- 2006
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