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Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts

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Das deutsche Tarifvertragsrecht mit der zwingenden Wirkung der Tarifverträge und ihrem Vorrang vor Betriebsvereinbarungen steht seit Jahren in der Kritik. In ihm wird eine Ursache für die hohe Arbeitslosigkeit gesehen. Christian Burkiczak skizziert die Diskussion in der Wirtschafts- und der Rechtswissenschaft sowie der Politik und untersucht, ob das Grundgesetz, namentlich die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, einer entsprechenden Deregulierung des Tarifvertragsrechts entgegensteht. Er verneint diese Frage. Im Verlauf der Untersuchung rekonstruiert der Autor die dogmatischen Strukturen der Koalitionsfreiheit und leistet einen Beitrag zur bislang wenig geklärten Abgrenzung von Grundrechtseingriff und -ausgestaltung sowie zur Schrankendogmatik dieses Grundrechts. Sodann stellt der Verfasser die herrschende Deutung des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich in Frage und kommt auf der Grundlage einer grammatischen, historischen und genetischen Auslegung zu dem Ergebnis, daß die Betätigungsfreiheit der Koalitionen und damit auch die Tarifautonomie ihren grundrechtlichen Schutz nicht in Art. 9 Abs. 3 GG, sondern in Art. 12 Abs. 1 bzw. Art. 2 Abs. 1 GG finden.

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Grundgesetz und Deregulierung des Tarifvertragsrechts, Christian Burkiczak

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2006
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