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Abstract: Windkraftanlagen beeinträchtigen das Landschaftsbild zwangsläufig und ziehen damit automatisch die Aufmerksamkeit auf sich. Andere erneuerbare Energiequellen sind gewöhnlich nicht mit dieser Problematik so stark behaftet und kommen nicht mit dem § 35 BauGB (Privilegierung im Außenbereich) in Konflikt. Zur Steuerung der Windkraftnutzung muss auf regionalplanerische Instrumente (Vorbehalts-, Vorrang- oder Ausschlussgebiet) zurückgegriffen werden. Infolge der rechtlichen Beurteilung der raumplanerischen Konzepte zur Windenergienutzung wird diesen auf regionaler Ebene ein breiter Raum eingeräumt. Dieser Untersuchungsschwerpunkt wird im Hinblick auf die Energieversorgung und auf erneuerbare Energie eingangs in einen Gesamtzusammenhang gestellt, wie auch deren regionalwirtschaftliche Aspekte. Auch auf den rechtlichen Rahmen regionalplanerischer Konzepte und deren rechtliche Folgerungen bei der Nutzung von Windenergieanlagen im Außenbereich wird eingegangen
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Erneuerbare Energien als Gegenstand von Festlegungen in Raumordnungsplänen, Karl Franz
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- 2006
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