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Die Mitbestimmung bei einer deutsch-britischen Europäischen Aktiengesellschaft

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Fast vier Jahrzehnte vergingen zwischen der Idee und der Gründung der ersten Europäischen Aktiengesellschaft. Die Einführung der Societas Europaea (SE) ermöglicht Unternehmen, grenzüberschreitend in Europa tätig zu sein und mit ausländischen Firmen zu fusionieren. Diese neue Rechtsform ist äußerst flexibel: Gründer können die SE sowohl mit einem dualistischen als auch einem monistischen System der Unternehmensleitung und -kontrolle ausstatten und eine Verhandlungslösung zur Arbeitnehmermitbestimmung erreichen. Letztere war der Hauptgrund für die langwierigen Streitigkeiten um die Einführung der SE, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Ausprägungen der Mitbestimmung in den EU-Mitgliedsländern. Die Verhandlungslösung bietet einen flexiblen Kompromiss, der die Gründung einer SE mit unterschiedlich mitbestimmten Gründungsgesellschaften ermöglicht, ohne ein starres Mitbestimmungssystem vorzuschreiben. Diese Untersuchung beleuchtet die Auswirkungen auf die Arbeitnehmermitbestimmung bei der Gründung einer SE, wobei eine deutsch-britische Beteiligungsstruktur als Beispiel dient. Die Unterschiede zwischen den deutschen und britischen Systemen der Unternehmensführung und der Arbeitnehmermitbestimmung könnten nicht gravierender sein. In Deutschland ist ein dualistisches System mit Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschrieben, während in Großbritannien ein monistisches System mit Verwaltungsrat gilt. Diese Konstellation eröffnet intere

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Die Mitbestimmung bei einer deutsch-britischen Europäischen Aktiengesellschaft, Tobias Lange

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2006
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