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Zuständigkeitsabgrenzung in der Fusionskontrolle zwischen EU und Mitgliedstaaten

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Seit den Anfängen der europäischen Fusionskontrolle besteht ein Streit um die Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der EU-Kommission und der der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten. Mit der EU-Fusionskontrollverordnung vom 21.12.1989 wurden Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung der EU-Kommission zugewiesen, während solche ohne gemeinschaftsweite Bedeutung in die Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden fielen. Eine genauere Analyse zeigt jedoch, dass die in der Verordnung festgelegten Umsatzschwellen nicht immer eine sachgerechte Trennung ermöglichen. In der Vergangenheit gab es zahlreiche Fälle, die besser von der EU-Kommission hätten untersucht werden sollen, während auch die EU-Kommission Transaktionen überprüfte, die eher auf nationaler Ebene hätten behandelt werden können. Im Rahmen der Untersuchung wird ein konkreter Vorschlag entwickelt, um die Zuständigkeit der EU-Kommission von der der nationalen Wettbewerbsbehörden klarer abzugrenzen. Diese Suche nach geeigneten Kriterien wird durch einen systemkonformen Verweisungsmechanismus zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten ergänzt, um eine effektivere Fusionskontrolle zu gewährleisten.

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Zuständigkeitsabgrenzung in der Fusionskontrolle zwischen EU und Mitgliedstaaten, Lars Kogel

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2006
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