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Die vorliegende Arbeit wurde im November 1997 als Dissertation im Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen eingereicht und berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis zum Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes 1999. Sie behandelt die Verantwortlichkeit ehemaliger Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen für die Altlastensanierung und bietet zwei Schwerpunkte, die auch für Leser im Jahr 2006 relevant sind. Erstens wird eine umfassende Kritik an der Rechtsfigur der „Rückwirkung“ sowie deren Herleitung in Literatur und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts präsentiert. Der Autor schlägt vor, die verfassungsrechtlichen Grenzen der nachträglichen Anknüpfung von Rechtsfolgen an vergangene Handlungen als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) zu bestimmen. Insbesondere aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur bodenschutzrechtlichen Störerhaftung erfordern eine erneute Auseinandersetzung mit der Kritik an der „Rückwirkungslehre“, die der Autor als ungeeignet für die Bestimmung verfassungsrechtlicher Schranken ansieht. Zweitens wird die Einschränkung polizeilicher Störerverantwortlichkeit über die Rechtsfigur der „Legalisierungswirkung“ thematisiert, wobei sowohl die dogmatische Verortung dieser Rechtsfigur als auch die polizeirechtlichen Zurechnungslehren betrachtet werden.
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Die Verantwortlichkeit des ehemaligen Betreibers einer genehmigungsbedürftigen Anlage für die Altlastensanierung, Ulrich Ellinghaus
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