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Japanische, deutsche und schweizerische Irrtumsregelungen

Ein rechtsvergleichender Beitrag zum Verhältnis von verbraucherschützenden Vertragslösungsrechten und allgemeinem Vertragsrecht

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Die Willensstörung in der Willensbildung bei Vertragsschluss ist ein zentrales Problem des Vertragsrechts, das im Verbraucherverhältnis aktuell relevant ist. Sandra Hotz untersucht die Auswirkungen auf die Irrtumsregelung und skizziert die Entwicklung dieser Regelungen sowie die Rezeption des deutschen Bürgerlichen Rechts in Japan. Trotz unterschiedlicher Regelungen in Deutschland, der Schweiz und Japan zeigen sich ähnliche Fallgruppen für den „ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum“, den „Grundlagenirrtum“ und den „Yôso no Sakugo“. Während die Irrtumsdogmatik in Deutschland und der Schweiz weitgehend stagnierend ist, ist sie in Japan dynamischer. In der Debatte um den angemessenen Vertragsschutz für Verbraucher und im Vergleich zu modernen Vertragslösungsrechten, die in diesen Ländern unterschiedlich geregelt sind, wird deutlich, dass die klassische Irrtumslehre besser genutzt werden könnte, um die materielle Selbstbestimmung der Verbraucher zu wahren. Gleichzeitig bieten moderne Informationspflichten zu wesentlichen Eigenschaften des Vertragsgegenstandes Anhaltspunkte für neue Kriterien der „Wesentlichkeit“ des Motivirrtums. Es wird erkennbar, dass die Wechselwirkung zwischen Irrtumsrecht und Verbraucherschutzrechten bislang vernachlässigt wurde.

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Japanische, deutsche und schweizerische Irrtumsregelungen, Sandra Hotz

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2006
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