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Neue Anforderungen an das Risikomanagement durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Generationen von Juristen wuchsen mit dem Grundsatz heran, dass Unternehmen nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Mit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) am 1.1.2006 verliert dieser Grundsatz seine Gültigkeit. In diesem Zusammenhang gewinnt das Risikomanagement, gewissermaßen als komplementärer Bereich der Unternehmensverantwortlichkeit, weiter an Bedeutung. Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage muss dieses Segment des Unternehmensmanagements seinen Blick nun auch auf die Prävention von ”strafrechtlichen Schäden“ lenken. Dargestellt am Beispiel von Krankenanstalten, behandelt dieser Band die Voraussetzungen, die prozessualen Aspekte und entwickelt mögliche Präventionsstrategien sowie konkrete Handlungsanweisungen.
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Unternehmensverteidigung und Prävention im Strafrecht, Marianne Johanna Lehmkuhl
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- 2007
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