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Betriebsverfassungsrechtliche Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag

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Die Möglichkeit tarifvertraglicher Gestaltung der Betriebsverfassung eröffnet der Tarifautonomie ein bedeutendes Feld für fruchtbare Arbeit. Der Gesetzgeber hat die Regelungsspielräume der Tarifvertragsparteien auf dem Gebiet der Betriebsverfassung erheblich erweitert, was rechtliche Probleme mit sich bringt. Insbesondere besteht ein Widerspruch, da Gewerkschaften Tarifverträge abschließen, die sich auf die gesamte Belegschaft auswirken, unabhängig von der Mitgliedschaft einzelner Mitarbeiter. Thorsten Schmiege analysiert zunächst die Grundlagen tarifautonomer Regelungsbefugnisse und deren Grenzen innerhalb einer gesetzlichen Betriebsverfassung. Die neu gestaltete Regelung des § 3 BetrVG, eingeführt durch das BetrV-Reformgesetz von 2001, bietet zahlreiche Diskussionsfelder, die in den folgenden Ausführungen zu Legitimations- und Legitimitätsproblemen behandelt werden. Die Schaffung betriebsverfassungsrechtlicher Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag steht im Spannungsfeld zwischen Koalitionsfreiheit und den Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat. Zudem werden die Konflikte zwischen positiver und negativer Koalitionsfreiheit als eigenes Problem einer Legitimationsstörung erörtert. Abschließend werden die (verfassungs-)rechtlichen Defizite der neuen Regelung des § 3 BetrVG aufgezeigt, die durch alternative tarifvertragliche Ausgestaltungsformen ausgeglichen werden könnten.

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Betriebsverfassungsrechtliche Organisationsstrukturen durch Tarifvertrag, Thorsten Schmiege

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2007
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