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Nach dem Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union soll der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten durch Umsetzung eines Grundsatzes der »Verfügbarkeit« strafverfolgungsrelevanter Daten erheblich vereinfacht werden. Dieser neue Ansatz wirft eine Reihe grundsätzlicher Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte des Einzelnen und datenschutzrechtliche Standards, das Verhältnis zur »klassischen« Rechtshilfe und inwiefern es zum Schutz dieser Rechte geboten ist, an bisher bestehenden Rechtshilfehindernissen festzuhalten. Böse analysiert die geltenden Regelungen und die Vorschläge zur Umsetzung des Verfügbarkeitsgrundsatzes und arbeitet auf dieser Grundlage die materiellen Grenzen der Informationsrechtshilfe und die Anforderungen an das Verfahren heraus.
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Der Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen in der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Europäischen Union, Martin Böse
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- 2007
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