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Gleichheit und Strafrecht im deutschen Naturrecht des 18. und 19. Jahrhunderts

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Was bedeutet Gleichheit vor dem Strafgesetz? Wie findet man für jedes Verbrechen die richtige Strafe? Und weshalb straft der Staat überhaupt? Martin Reulecke untersucht anhand zahlreicher naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften der Neuzeit die Entwicklung des Verhältnisses von Staatslehre, Gleichheitsbegriff und Strafrecht. Durch die Auswertung eines breiten Spektrums von z. T. unbekannten kleineren Quellen und die Kontextualisierung 'großer' Autoren wie Kant, Hegel und Feuerbach setzt er konsequent die methodischen Forderungen der 'Neuen Ideengeschichte' um. Inhaltlich widmet er sich dem Zusammenhang des naturrechtlich-rechtsphilosophischen Denkens über die Grundlagen des Strafrechts im Zeitraum zwischen ca. 1750 und 1850 mit den in dieser Zeit entwickelten Modellen der Beziehungen zwischen Individuum, Gesellschaft und Staat und deren Veränderungen, insbesondere mit der Geschichte des Gleichheitsbegriffs. Dabei legt er auch die politischen Implikationen des Strafrechts offen. Es stellt sich unter anderem heraus, dass Naturrecht und Rechtsphilosophie bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes von der Notwendigkeit, oder zumindest der Möglichkeit einer Berücksichtigung ständischer Unterschiede im Strafrecht ausgingen.

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Gleichheit und Strafrecht im deutschen Naturrecht des 18. und 19. Jahrhunderts, Martin Reulecke

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2007
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