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Rechtsberatung

Das Rechtsberatungswesen von 1919-1945 und die Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935

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Simone Rücker bietet einen umfassenden Überblick über die Geschichte des Rechtsberatungswesens in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus, wobei der Fokus auf der Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes vom 13.12.1935 liegt. Sie analysiert die wirtschaftlichen, interessenpolitischen und allgemeinpolitischen Rahmenbedingungen des Rechtsberatungswesens in diesen sich wandelnden politischen Systemen. Die Untersuchung beginnt mit dem Nebeneinander von anwaltlichen und nichtanwaltlichen Rechtsberatungsangeboten und beleuchtet die historische Entwicklung der verschiedenen Berufsstände sowie deren rechtliche Grundlagen. Rücker fragt nach der Bedeutung nichtanwaltlicher Rechtsberatungsangebote für die Bevölkerung und untersucht, in welchem Umfang die Regierungen der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus in die Regulierung dieser Angebote eingriffen. Zudem erörtert sie die interne Diskussion der Anwaltschaft über die Konkurrenz durch Laienberater und deren Interessenpolitik bis 1945. Die Analyse des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935, das die Grundlage des heutigen Rechtsberatungsgesetzes bildet, verknüpft Rücker mit der aktuellen Debatte über die Reform des Rechtsberatungswesens und beleuchtet die Rolle der nationalsozialistischen Herkunft des Gesetzes in dieser Diskussion.

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Rechtsberatung, Simone Rücker

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2007
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