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Die Naturalobligation

Rechtsfigur und Instrument des Rechtsverkehrs einst und heute - zugleich Grundlegung einer zivilrechtlichen Forderungslehre

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Götz Schulze beschreibt die dogmengeschichtliche Entwicklung der aus dem klassischen römischen Recht stammenden obligatio naturalis und deren Entstehung aus dem religiös geprägten Naturrecht. Er analysiert die theoretischen und praktischen Aspekte dieser unvollkommenen Verbindlichkeit und deren Aufnahme in die europäischen Kodifikationen. Die Naturalobligation wird als obligatorische Leistungsforderung verstanden, die nicht mit rechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Sie unterscheidet sich von schwächeren Bindungsformen wie konsequentialistischen Bindungen und bislang nicht rezipierten Handlungen. Der Autor zeigt, dass der Gesetzgeber im geltenden Recht eine Reihe nicht erzwingbarer Leistungspflichten anerkennt und dass es individualrechtliche sowie rechtspolitische Gründe gibt, den Erfüllungszwang in bestimmten Fällen aufzuheben. Die Rechtsfigur der Naturalobligation ermöglicht zudem die Integration gesellschaftlicher Wertungen in das Recht, indem sie dem rechtsethischen Gebot, in Formen des Rechts zu handeln, Rechnung trägt. Dies steht im Gegensatz zu einer im Gentlemen's Agreement angestrebten Entrechtlichung. Auch freiwillige Selbstverpflichtungen werden als begrifflich klärungsbedürftig dargestellt. Schulze erläutert die zugrunde liegenden Strukturen der Naturalobligation und beschreibt die Grenzpunkte rechtsgeschäftlicher Gestaltung.

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Die Naturalobligation, Götz Schulze

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2008
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