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Der Autor untersucht dogmatische Grundsätze, die für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis relevant sind, und konzentriert sich auf den oft vernachlässigten (dinglichen) Anspruch aus § 1169 BGB, der auf die Rückgewähr eines mit einer dauerhaften Einrede behafteten Grundpfandrechts abzielt. Die Praxisrelevanz des Anspruchs zeigt sich besonders bei „stehengelassenen Grundschulden“, wo Eigentümer rechtliche und wirtschaftliche Nachteile erleiden können, wenn der Inhaber des Grundpfandrechts nicht bereit ist, dieses aufzugeben, obwohl eine Nutzung nicht mehr möglich ist. Die Rechtsprechung vertritt seit über 50 Jahren die Auffassung, dass der Anspruch aus § 1169 BGB an Dritte abgetreten werden kann, was im Widerspruch zur Diskussion über die Abtretbarkeit des Anspruchs aus § 985 BGB steht. Für diese Auffassung fehlen jedoch überzeugende Begründungen, was eine eingehende Untersuchung notwendig machte. Im zweiten Teil behandelt der Autor die Verjährung des Anspruchs aus § 1169 BGB, die aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung in § 196 BGB n. F. umstritten ist. Einige Stimmen in der Literatur sehen die Einführung einer 10-jährigen Verjährungsfrist als Verschlechterung für Anspruchsinhaber im Vergleich zur früheren 30-jährigen Regelverjährung. Der Autor argumentiert jedoch, dass sich die Rechtslage nicht verändert hat, da der Anspruch aus § 1169 BGB sowohl damals als auch heute der Verjährung entzogen war.
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Der dingliche Anspruch auf Rückgewähr eines Grundpfandrechts, Karsten Prote
- Langue
- Année de publication
- 2007
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