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Vom Aufgebot zum europäischen Heiratsregister

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Ole Kramp untersucht in seiner Arbeit die Entwicklung der Prüfung materieller Ehevoraussetzungen aus einer rechtshistorischen Perspektive und ordnet diese in einen europäischen Kontext ein. Ausgangspunkt sind das römische und kanonische Eherecht, die die Grundlage für europäische Rechtsüberzeugungen bilden. Am Beispiel Deutschlands wird die Wandelbarkeit des Eheschließungsrechts beleuchtet, insbesondere das Aufgebotsverfahren, die Zeugenbeteiligung und die Registerführung. Der Autor analysiert die aktuelle Prüfungssystematik vor der Eheschließung und betont die Notwendigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierbei werden neue Formen der Beteiligung sowie die Möglichkeiten einer elektronischen Registerführung betrachtet. Ein wesentlicher Teil der Arbeit ist die rechtsvergleichende Untersuchung des Eheschließungsrechts in Europa und die Realisierbarkeit eines europäischen Heiratsregisters, das als Ziel eines einheitlichen europäischen Ehe- und Familienrechts angesehen wird. Kramp kommt zu dem Schluss, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl historisch-traditionell als auch notwendig für die Eheschließung und deren Kontrolle ist. Zudem wird die Schaffung eines europäischen Heiratsregisters angeregt, um die Effizienz in der Prüfung materieller Ehevoraussetzungen zu steigern. Die Abhandlung trägt somit zur Entwicklung eines europäischen Ehe- und Familienrechts bei.

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Vom Aufgebot zum europäischen Heiratsregister, Ole Kramp

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2007
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