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Die Verweisung auf Mehrrechtsstaaten im deutschen Internationalen Privatrecht

unter besonderer Berücksichtigung der Verweisung auf die Vereinigten Staaten von Amerika

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Das Internationale Privatrecht beschäftigt sich mit der Bestimmung des anwendbaren Sachrechts bei Sachverhalten, die mit mehreren staatlichen Rechtsordnungen verbunden sind. Besondere kollisionsrechtliche Fragen entstehen, wenn das anzuwendende Recht nicht einheitlich ist, sondern verschiedene Teilrechtsordnungen mit lokalem, personalem oder temporalem Geltungsbereich umfasst. Vincent Schröder analysiert die umstrittenen Grundsätze der Verweisung auf gespaltene Rechtsordnungen im deutschen Recht, insbesondere nach Art. 4 Abs. 3 EGBGB. Er beleuchtet die Prinzipien der Verweisung des deutschen Internationalen Privatrechts auf Mehrrechtsstaaten und untersucht den Verlauf dieser Verweisung am Beispiel der USA. Dabei erläutert er die theoretischen Ausprägungen des US-amerikanischen Kollisionsrechts im Kontext der „conflicts revolution“ und des weit verbreiteten „Second Restatement of Conflict of Laws“. Diese stellt er kritisch dem kontinentaleuropäischen Kollisionsrecht gegenüber, um dem Leser den Umgang mit fremden Rechtsgrundsätzen zu erleichtern. Abschließend zeigt der Autor den Verlauf der Verweisung des deutschen Kollisionsrechts auf das US-amerikanische Recht anhand verschiedener Anknüpfungsgegenstände, einschließlich internationalem Familien-, Vertrags-, Gesellschafts- und Deliktsrecht.

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Die Verweisung auf Mehrrechtsstaaten im deutschen Internationalen Privatrecht, Vincent Schröder

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2007
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