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Ausgangslage: Die Amtliche Vermessung dient zusammen mit dem Grundbuch der Sicherung von Rechten, Pflichten und Lasten an Grundstücken. Sie ist ein wichtiges Instrument unseres demokratischen, marktwirtschaftlich organisierten Staates zur Sicherung privatrechtliche Positionen über Grund und Boden. Im Weiteren dienst die Amtliche Vermessung als Referenz für den Betrieb von Landinformationssystemen und für die geplante Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI). Die Amtliche Vermessung wurde mit Inkraftsetzung des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1.1.1912 als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen eingerichtet. Das eidgenössische Patent für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer wurde ebenfalls mit Inkrafttreten des ZGB eingeführt. Das Patent geht zurück auf ein Konkordat der Kantone aus dem Jahre 1864 („Geometerkonkordat“).
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Die Bedeutung des eidgenössischen Patents für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer für die schweizerische Volkswirtschaft, Urs Christoph Nef
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- 2006
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