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Videovernehmung kindlicher Zeugen

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Die Autorin beleuchtet die Praxis der Videovernehmung kindlicher Zeugen. Ausgangspunkt ihrer empirischen Untersuchung ist die Frage, ob die Gesetzesreform nicht nur gut gemeint ist, sondern auch praktisch umgesetzt werden kann. Hierbei knüpft sie an die Regelungen des 1998 geschaffenen Zeugenschutzgesetzes an, zu dessen Umsetzbarkeit im Sinne eines vom Gesetzgeber intendierten effektiven Opferschutzes, insbesondere der Vermeidung der sog. sekundären Viktimisierung (Traumatisierung), Experten aus Niedersachsen - Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichte - von ihren ersten Erfahrungen berichten. In fünf ausgewählten niedersächsischen Landgerichtsbezirken hat die Autorin zudem eine umfangreiche Aktenanalyse zum Einsatz von Videovernehmung durchgeführt und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Videotechnologie im Strafverfahren so gut wie nicht eingesetzt wird. In konkreten Reformvorschlägen de lege ferenda werden auch die neueren Regelungen des Opferrechtsreformgesetzes von 2003 wertend in die Untersuchung einbezogen.

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Videovernehmung kindlicher Zeugen, Maike Scheumer

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2007
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