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Das "rechtliche Einstehenmüssen" beim unechten Unterlassungsdelikt

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Seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich verantwortlich ist. Diese Debatte wurde durch die Einführung des § 13 StGB im Jahr 1975 nicht beendet. Die Verfasserin bietet zunächst einen Überblick über die Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, frühere Gesetzentwürfe, relevante Literatur und wichtige Gerichtsentscheidungen zur Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung möglicher Lösungen de lege ferenda entwickelt sie einen eigenen Ansatz zur Frage, unter welchen Bedingungen ein Unterlassender de lege lata wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch hinterfragt und durch eine abstrakte Methode ersetzt. Ziel ist es, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie gesellschaftlicher Erwartungen erarbeitet sie Kriterien, die auf alle Unterlassungskonstellationen anwendbar sind. Abschließend werden diese Kriterien auf verschiedene Fallbeispiele angewendet, wobei sich zeigt, dass der gewählte Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu klaren und objektiven Ergebnissen führt.

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Das "rechtliche Einstehenmüssen" beim unechten Unterlassungsdelikt, Sibylle von Coelln

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2008
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