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Das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2009/2010 (BVAnpGBW 2009/2010) überträgt den Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (vom 1. März 2009 in Potsdam) zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten des Landes, der Kommunen und des sonstigen außerstaatlichen Bereichs sowie auf die Richter des Landes. Entsprechend der Besoldung wird die Versorgung angepasst. Die 43. Auflage der bewährten Broschüre enthält die vom 1. März 2009 bis 28. Februar 2010 und ab 1. März 2010 geltenden Tabellen der Besoldungsbezüge. Eine vorangestellte Einführung gibt einen Überblick über die Entwicklung der Besoldungshöhen und grundlegende Informationen zur Besoldung und zu den Tabellen.
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Besoldungstabellen für Landesbeamte und Kommunalbeamte (einschliesslich Landräte, Bürgermeister, Beigeordnete) in Baden-Württemberg, Gerhard Müller
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- 1997
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